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Dr. iur. Michèle Hubmann Trächsel

Nach meinen Praxisjahren im Kanton Zürich und meiner ersten Spezialisierung im Planungs-, Bau- und Umweltrecht habe ich viele Jahre in Schaffhausen als Rechtsanwältin im Bereich des Strafrechts und zunehmend im Bereich Familienrecht (Ehe und Partnerschaft, Trennung und Scheidung sowie Kindesrecht) gearbeitet.
 
Nach der Geburt meiner Kinder war es mir aufgrund meiner Erfahrungen als Rechtsanwältin zunehmend ein Bedürfnis, strittigen Parteien die Möglichkeit auf eine echte Lösung ihrer meist sozialen Probleme im Rahmen eines Mediationsverfahrens zu ermöglichen. Vor über 20 Jahren erlernte ich die meditativen Techniken und habe sie zielgerichtet in meine Arbeit als Rechtsanwältin einfliessen lassen, aber auch konsequent in der klassischen Mediationsarbeit umgesetzt. Diese Arbeit führt weg von den Parteipositionen in rechtlichen Verfahren und überträgt mir die Moderation des Verfahrens. Mein Fokus liegt darauf, dass die Parteien zu einer konstruktiven Kommunikation (zurück)finden und Vertrauen in den guten Willen der Gegenseite aufbauen können. Gegenüber einem gerichtlichen Verfahren werden durch die Meditation massgeschneiderte selbstbestimmte Lösungen möglich und die Parteien müssen sich nicht der Lösung des Gerichts beugen.
 
Die letzten Jahre habe ich im Kindes- und Erwachsenenschutz gearbeitet. Insbesondere strittige Elternkonflikte sind für Mediationsverfahren prädestiniert, weil die im schweizerischen Recht grundsätzlich bestehende gemeinsame elterliche Sorge auch nach einer Trennung der Eltern – ob verheiratet oder nicht – das gemeinsame Entscheiden in allen Belangen für eine förderliche Entwicklung des Kindes unabdingbar macht. Streiten Eltern, so ist das für ihr Kind keine Option! In diesem Bereich fördere ich den Dialog, das Verständnis zwischen den Parteien und zeige ihnen die Möglichkeiten zu einer vertrauensbasierten Kommunikation nach der Trennung. In diesen Fällen fühle ich mich den Belangen des Kindes verpflichtet, die ich aufgrund meiner interdisziplinären Ausbildung zur Kinderanwältin (Kindesverfahrensvertretung) sowie von meiner Tätigkeit als Behördenmitglied der Kindes- Erwachsenenschutzbehörde kenne. 

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